Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V.

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Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung am 19.11.2018

Die Pressemitteilung können Sie hier auch als PDF-Datei herunterladen

Patricia Erb-Korn zur VBW-Präsidentin gewählt

Die 52 jährige Juristin und Chefin des Karlsruher Hafens übernimmt ab sofort die Präsidentschaft und ist somit die erste Frau an der Spitze des über 140 Jahre alten, traditionsreichen Vereins

Patricia Erb-Korn folgt auf Heinz-Josef Joeris, der diesmal nur als Stellvertreter der Präsidentin kandidierte. „Eine Organisation wie der VBW lebt von regelmäßiger Erneuerung und frischen Ideen. Wir haben mit der letzten Mitgliederversammlung einen Personalwechsel im Präsidium eingeleitet. Ich halte es daher für den richtigen Zeitpunkt, um das Amt in neue Hände zu geben. Patricia Erb-Korn ist seit 6 Jahren im Präsidium und kennt den Verein und seine Mitglieder sehr gut. Ich habe vollstes Vertrauen, dass sie die hervorragende Arbeit, die durch die Experten im VBW in den vergangenen Jahren geleistet worden ist, weiter vorantreiben wird und den VBW im Sinne eines branchenunabhängigen, international aufgestellten fachwissenschaftlichen Beraters für Wirtschaft, Politik und Verwaltung weiter entwickeln wird“, so Joeris.

Als weiterer direkter Stellvertreter der Präsidentin wurde Volker Seefeldt, HTAG, Duisburg gewählt. 

Wiedergewählt wurden die Vizepräsidenten Niels A. Anspach, BP Europa SE, Bochum, Erik L. Schultz, BLN Koninklijke Schuttevaer und Nancy Scheijven, Rijkswaterstaat, Utrecht. Erstmals zum VBW-Vizepräsidenten gewählt wurde Thomas Gross, Hülskens Wasserbau GmbH & Co. KG, Wesel. 

Turnusmäßig wurde auch der Beirat des VBW neu gewählt. Dem Beirat gehören in der Amtsperiode von 2018-2021 an:  Andreas Dicke, BAVARIA Schiffahrts- und Speditions-AG, Aschaffenburg, Dr. Arndt Glowacki, EVONIK Technology & Infrastructure GmbH, Marl, Kevin Gründer, neska INTERMODAL GmbH, Duisburg, Dr. Rupert Henn, DST e.V., Duisburg, Dr. Dieter Lindenblatt, Port of Antwerp, Markus Nölke, SPC, Bonn, Per Nyström, Haeger und Schmidt Logistics GmbH, Duisburg, Prof. Dr. Andreas Schmidt, Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe, Joachim Schürings, thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, sowie Roberto Spranzi, DTG eG, Duisburg.

In seiner Bilanz dankte Herr Präsident Joeris den Ehrenamtlichen in den Gremien und Fachausschüssen, die durch die Beteiligung des VBW am Masterplan Binnenschifffahrt in diesem Jahr besonders gefordert wurden. Der VBW hat Konzeptentwürfe und Handlungsempfehlungen zu zentralen Themen, wie Infrastrukturbeschleunigung, der Steigerung der Umwelteffizienz des Verkehrsträgers und zur Digitalisierung von Binnenwasserstraßen und Häfen eingebracht, die aktuell Gegenstand der Diskussionen im Masterplanprozess sind.

Gruppenfoto: VBW-Präsidium 2018 (v.l.n.r. Nancy Scheijven, Erik L. Schultz, Heinz-Josef Joeris, Patricia Erb-Korn, Volker Seefeldt, Niels A. Anspach, Thomas Groß  und Beiratsvorsitzender Michael Heinz)

VBW-Präsidentin Patricia Erb-Korn

"Perspektiven für den Einsatz von Wasserstoff in der Binnenschifffahrt": Übergabe der Machbarkeitsstudie am 05. November 2018

Am 05. November 2018 fand beim Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V. in Duisburg die Übergabe der Machbarkeitsstudie „Perspektiven für den Einsatz von Wasserstoff als Kraftstoff in der Binnenschifffahrt“ statt. Die Studie wurde im Rahmen des deutsch-niederländischen Kooperationsprojektes MariGreen unter der Federführung der RWTH Aachen erarbeitet und durch Sören Tinz vom Lehrstuhl für Verbrennungskraft- maschinen der RWTH Aachen an die Auftraggeber MARIKO GmbH und FME überreicht. Neben der RWTH Aachen waren insgesamt sieben Projektpartner beteiligt. Dazu zählen das DST Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und Transportsysteme, abh INGENIEURTECHNIK GmbH, Electric Ship Facilities BV (ESF), Delft University of Technology, Eindhoven University of Technology, Hochschule Emden/Leer Fachbereich Seefahrt und der Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen. Herausgearbeitet wurden die Entwicklungstrends und perspektiven der Wasserstoffverwendung in der Binnenschifffahrt.

Während der Einsatz von Wasserstoff aufgrund von mehreren Faktoren für die Schiffsbetreiber derzeit noch nicht wirtschaftlich ist, da die Kosten für die regenerative Wasserstoffproduktion als auch für die Schiffsumrüstung erheblich sind, unterstreicht die Studie die grundsätzliche technische Umsetzbarkeit in vielen Bereichen der Binnenschifffahrt. Diese Einschätzung fußt auf den Analysen der vorhandenen und zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur, diverser Speichertechnologien sowie der Energiewandlung in Brennstoffzellen und Verbrennungsmotoren. Exemplarisch wird dies für vier Binnenschiffstypen (Frachtschiff, Schubverband, Rheinfähre und ein Kabinen-/Passagierschiff) vorgestellt. Ein weiterer Bestandteil der Studie sind die besonderen Anforderungen an die Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen im Umgang mit verschiedenen Wasserstofftechnologien. Darüber hinaus werden die Rechtslage für den Einsatz von Wasserstoff als Treibstoff analysiert und Handlungsempfehlungen formuliert.

Um die Einstiegshürden auf dem Weg zum Einsatz von Wasserstoff als Kraftstoff in der Binnenschifffahrt zu überwinden, empfiehlt die Studie nachdrücklich die Initiierung, Entwicklung und Förderung von Demonstrationsprojekten, die die technische Machbarkeit praktisch nachweisen. 

Das Projekt MariGreen wird im Rahmen des INTERREG V A Programms Deutschland-Nederland mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie durch nationale Kofinanzierung aus Deutschland und den Niederlanden gefördert.

Die Pressemitteilung kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden.

Die gesamte Studie finden Sie hier zum Download

VBW und VSW begrüßen Initiative des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zur Zulassung von EURO VI und NRE Motoren für Binnenschiffe

05.11.2018: Der Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V. (VBW) und der Verband für Schiffbau und  Meerestechnik e.V. (VSM) begrüßen die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, eine nationale Übergangslösung auf den Weg zu bringen, die eine pragmatische Zulassung von EURO VI Lkw Motoren und NRE Industriemotoren für Binnenschiffe ermöglicht.

Damit wird zumindest teilweise das durch die NRMM-Verordnung der EU verursachte Problem gelöst, dass es aktuell keine zugelassenen reinen Binnenschiffsmotoren auf dem Markt gibt.  

Inzwischen konnten Werften kaum noch Neubauaufträge annehmen, weil sie keinen Motorenhersteller fanden, der ihnen NRMM-Dieselmotoren anbot.

Auch in der Binnenschifffahrtsbranche herrscht deswegen große Verunsicherung, da die NRMM-Regeln bereits ab 2019 für Motoren <300Kw und ab 2020 für Motoren >300KW gelten.

Notwendig geworden ist diese nationale Übergangslösung, da noch nicht absehbar ist, wann die europäischen Standardisierungsprozesse im Rahmen von CESNI zur Entwicklung  entsprechende technischer Regelungen für die Nutzung von EURO-VI- und NRE-Motoren in der Binnenschifffahrt abgeschlossen sein werden. Da es auch in den Niederlanden Anstrengungen zur Einführung einer nationalen Übergangslösung gab, haben VBM und VSM seit Monaten dafür plädiert, dass das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit den Niederlanden zu einer abgestimmten zwischenstaatlichen Regelung kommt.

Da sich die Europäische Kommission entschieden hat, international einzigartige Grenzwerte für den kleinen Markt der Binnenschiffsmotoren einzuführen, ist zu erwarten, dass die Kosten für reine Binnenschiffsmotoren stark ansteigen. Ursächlich hierfür sind vor allem, die Kosten der aufwändigen Zulassungsverfahren, die auf jeden einzelnen verkauften Motor umgelegt werden müssen. Erwartungsgemäß haben sich viele Motorenhersteller dagegen entschieden, keine Motoren <800KW Leistung nach NRMM zuzulassen und anzubieten. Auf dieses Dilemma haben die nationalen und europäischen Verbände der Hersteller und der Binnenschifffahrt bereits im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen. 

„Wir freuen uns, dass das BMVI die Impulse von VBW und VSM mit der nun vorliegenden Regelung aufgegriffen hat. Die Zulassung von Lkw- und Industriemotoren wird nicht das gesamte NRMM Problem lösen, doch der vom BMVI zur Verbändeanhörung verschickte Entwurf einer Verordnung ist ein wichtiger Baustein, einen Teil der Binnenschiffe mit neuen umweltfreundlichen Dieselmotoren versorgen zu können", so Ragnar Schwefel, Leiter des Berliner Büros des VSM. 

Marcel Lohbeck, Geschäftsführer des VBW erklärt: „Laut unseren Informationen gibt es das Interesse weiterer europäischer Staaten, die Übergangsregelung ebenfalls zu übernehmen. Das wäre ein starkes Signal Richtung CESNI. Wir unterstützen ein solches Vorgehen ausdrücklich.“

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Arbeitsprogramm 2018

Die Aktivitäten des VBW werden in einem jährlichen Arbeitsprogramm abgebildet, das durch die Fachausschüsse und die Geschäftsführung unter Mitwirkung des Präsidiums und des Beirates erstellt wird. Das Arbeitsprogramm wird durch das Präsidium in Abstimmung mit dem Beirat beschlossen. Änderungen am Arbeitsprogramm können sich im Laufe des Jahres ergeben. Aktualisierungen der Projekte und aktuelle Veranstaltungsinformationen werden auf der VBW-Internetseite www.vbw-ev.de veröffentlicht.

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VBW-Magazin 2/2017 erschienen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das aktuelle VBW-Magazin mit der Nr. 2/2017 ist erschienen. In der aktuellen Ausgabe finden Sie u.A. Artikel zu folgenden Themen:

  • Bericht zum VBW-Bankett 2017
  • Personeller Umbruch im VBW-Präsidium
  • Ehrenmitgliedschaft für Martin v. Dijk
  • Jahresberichte der Fachausschüsse
  • Festschrift 140 Jahre VBW erschienen
  • ZKR veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission ihren Bericht zur Martklage der Binnenschifffahrt
  • Neue Vereinsmitglieder
  • VBW veräußert Gesellschaftsanteile an der Binnenschifffahrts-Verlags GmbH
  • Prognosen der Marktbeobachtung von ZKR und Europäischer Kommission für 2018
  • Studie im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums zeigt Potenziale zur Verlagerung von Transporten auf die Binnenswasserstraßen im Rheinkorridor auf
  • Spektakuläre Filmaufnahmen vom Oberrhein online
  • Binnenschifffahrtsrecht: Zur Haftung des Lotsen und des Ablösers

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WSV nimmt Vorschläge des Runden Tisches auf: Pilotprojekt für ein verbessertes Nachtrags-management und höhere Vergabegrenzen wurde gestartet.

Für den PDF-Download der Pressemitteilung bitte hier klicken

Die Initiative des durch den Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V. (VBW) eingesetzten Runden Tisches „Beschleunigung von Verkehrsinfrastruktur-projekten“ trägt erste Früchte. In einem Pilotversuch wollen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) die Zuständigkeit für Vergaben und die Bearbeitung von Nachträgen wieder stärker bei den Ämtern ansiedeln und erfüllen damit in Teilen eine wichtige Forderung des Runden Tisches.

Bislang war es so, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter jeden Nachtrag zur Prüfung an die Außenstellen weiterleiten mussten, wenn die Gesamtsumme der Nachträge einen bestimmten relativ niedrigen Grenzwert erreicht hatte. Das führte dazu, dass auch Nachträge mit kaum ins Gewicht fallenden Summen aufwendig nachgeprüft werden mussten. Bauunternehmer am Runden Tisch kritisierten diese Praxis scharf, da Nachträge häufig auch Jahre nach Abschluss und Abnahme des Bauwerkes noch nicht bearbeitet worden waren.

In Abstimmung mit dem BMVI hat die GDWS diese Kritik aufgenommen und einen Pilotversuch zur Beschleunigung von Vergaben und Nachträgen gestartet. Der Pilotversuch startete im Juli 2017 und wird zwei Jahre andauern. Für diesen Zeitraum sind die für den Bereich der Wasserstraßenneubauämter (WNA) geltenden Vergabegrenzen und Nachtragswertgrenzen für Bauleistungen (VOB/VOL) und freiberufliche Leistungen (VGV – früher als VOF bezeichnet) deutlich angehoben worden.

So stiegen die Wertgrenzen für die Zuständigkeit der WNA von 2,5 Mio. auf 5,225 Mio. Euro für Vergaben durch öffentliche Ausschreibungen bzw. offene Verfahren an. Für beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahme-wettbewerb und nicht offene Verfahren stiegen die Wertgrenzen sogar von 250.000 Euro auf 5,225 Mio. Euro. Lediglich für beschränkte Ausschreibungen ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergaben bleiben die bisherigen Wertgrenzen bestehen. 

Auch die Wertgrenzen für freiberufliche Leistungen wie Ingenieur- und Planungsleistungen wurden deutlich angehoben. So gelten für freihändige Vergaben und Verhandlungsverfahren nun 209.000 Euro statt bisher 50.000 Euro. Diese Erhöhung gilt auch für Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb bei vorliegender Marktübersicht.

Analog wurden auch die Wertgrenzen für die Zuständigkeit der WNA bei der Nachtragsbearbeitung angepasst. Bislang endete die Zuständigkeit der WNA bei einer Gesamtsumme der Nachträge bei 125.000 Euro. Nun liegt die Grenze bei 250.000 Euro. Für Nachträge, die bei Aufträgen anfallen, die durch beschränkte Ausschreibungsverfahren oder freie Vergaben zustande gekommen sind, gelten weiterhin die alten Wertgrenzen.

Nach zwei Jahren sollen die Erfahrungen mit den neuen Wertgrenzen evaluiert werden, bei positivem Ergebnis soll das Modell dann auch auf die Wasserstraßenämter übertragen werden.

„Die Anhebung der Wertgrenzen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir haben bereits erste positive Auswirkungen bei der Bearbeitung unserer eigenen Nachträge spüren können. Es zeigt sich aber auch, dass die WNA sich an die neugewonnenen Freiheiten erst wieder gewöhnen müssen“, kommentiert Wilhelm-Alfred Brüning, Klaas-Siemens-Stahlbau GmbH, Emden, der ebenfalls am Runden Tisch mitgewirkt hat, den Pilotversuch.

Ein anderes Mitglied des Runden Tisches, Thomas Groß, Geschäftsführer der Hülskens Wasserbau GmbH und Vorsitzender der Bundesfach-abteilung „Wasserbau“ beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie wünscht sich mehr  Mut des BMVI und der GDWS: „Die mit dem Pilotversuch begonnenen Maßnahmen sind positiv zu bewerten, greifen jedoch zu kurz. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter von vornherein in den Pilotversuch einbezogen worden wären, welche den Großteil der Baumaßnahmen der WSV umsetzen. Selbst unter der Maßgabe, dass der Pilotversuch positiv verläuft, wird das Ausrollen der neuen Freiheiten auf die komplette WSV noch lange dauern. Für einen sehr großen Teil der Ausführung gelten also zunächst noch die alten Regeln. “

In gemeinsamen Gesprächen haben die Bundesfachabteilung „Wasserbau“ beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der VBW verabredet, den Runden Tisch Anfang 2018 zusammen weiter zu führen. „Wir wollen die Kräfte bündeln und damit unseren Handlungsempfehlungen noch mehr Gehör verschaffen. Darüber hinaus haben wir weitere, neue Themen identifiziert, die wir zusammen bearbeiten wollen“, erklärt VBW-Geschäftsführer Marcel Lohbeck.

VBW-Bankett 2017

„VBW und ZKR werden unersetzliche Partner für die Zukunft der europäischen Binnenschifffahrt bleiben.“

Anlässlich des 140 Jährigen Jubiläums resümierten VBW und ZKR über bisher Erreichtes und sprachen über die Zukunft ihrer historisch gewachsenen Partnerschaft.

VBW-Präsident Heinz-Josef Joeris erinnerte in seiner Tischrede an die historischen Leistungen und Verdienste des Vereins. „Das Interesse des VBW galt stets dem Gesamtinteresse des Systems. Vor allem in den Anfangsjahren und in der Nachkriegsphase hat der Verein nachhaltige Strukturen geschaffen, die bis in die heutige Zeit reichen. Von der ersten Branchenvertretung der Binnenschifffahrt in Europa hin zu seiner heutigen Rolle, eines international anerkannten und geschätzten Think Tanks und Expertennetzwerks, hat der Verein sich stetig gewandelt und dabei alle wirtschaftlichen und politischen Umbrüche gemeistert.“  Schon früh habe der Verein eine europäische Grundausrichtung vollzogen, deren Grundstein die bis heute gültige ständige, intensive Zusammenarbeit mit der ZKR gewesen sei. Die Übernahme der Geschäftsführung bei Gründung des Vereins im Jahr 1877 durch den damaligen Sekretär der ZKR ist ein starker Beleg dafür.

 Der Festredner des Abends, Generalsekretär der ZKR, Bruno Georges ging in seiner Festrede auf die aktuelle Zusammenarbeit und Zukunftsperspektiven der Partnerschaft von ZKR und VBW ein.

Besonders lobte er, dass der VBW die Themen „Verbesserung der Infrastrukturqualität“, „Ökologische Modernisierung der Binnenschifffahrt“ und die „Digitalisierung von Binnenschifffahrt und Wasserstraßen“ zu Kernthemen der Vereinsarbeit erhoben habe. „Die vom VBW, gemeinsam mit anderen Akteuren, wie dem DST und dem VSM erarbeiteten Konzepte und die daraus resultierenden Initiativen im Bereich der ökologischen Modernisierung könnten wichtige Grundlagen für einen dringend benötigten „Green Deal“ für die Binnenschifffahrt werden, wie ihn beispielsweise die neue niederländische Regierung mit den Branchenverbänden auf nationaler Ebene verabreden will“, so Bruno Georges. Auch bei anderen wichtigen Zukunftsthemen, wie einer stärkeren Integration der Binnenschifffahrt in digitale Logistikketten, dem automatischen Fahren und alternativen Antriebskonzepten erwarte er wichtige Impulse aus dem Expertennetzwerk des VBW.

Ebenfalls hervor hob er die Mitwirkung des VBW im neuen Europäischen Ausschuss zur Erarbeitung europäischer Standards für die Binnenschifffahrt (CESNI). Der VBW hat ein Expertenteam aus seinen Mitgliedsunternehmen und -institutionen nominiert, um an der Erarbeitung der technischen Standards mitzuwirken. Die Mitwirkung der internationalen Vereine und Verbände an den neuen europäischen Standards, kurz ES-TRIN genannt, garantiere deren praxisnahe Ausformulierung. „Dass auch der VBW sich dieser wichtigen Aufgabe angenommen habe, sei eine zusätzliche Stärkung der engen Beziehungen zwischen VBW und ZKR und sorge dafür, dass beide auch in Zukunft unersetzliche Partner bleiben“, so der Generalsekretär.

Die Pressemitteilung finden Sie hier zum Download.

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