Vereniging voor Europese Binnenvaart en Waterwegen

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WSV nimmt Vorschläge des Runden Tisches auf: Pilotprojekt für ein verbessertes Nachtrags-management und höhere Vergabegrenzen wurde gestartet.

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Die Initiative des durch den Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V. (VBW) eingesetzten Runden Tisches „Beschleunigung von Verkehrsinfrastruktur-projekten“ trägt erste Früchte. In einem Pilotversuch wollen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) die Zuständigkeit für Vergaben und die Bearbeitung von Nachträgen wieder stärker bei den Ämtern ansiedeln und erfüllen damit in Teilen eine wichtige Forderung des Runden Tisches.

Bislang war es so, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter jeden Nachtrag zur Prüfung an die Außenstellen weiterleiten mussten, wenn die Gesamtsumme der Nachträge einen bestimmten relativ niedrigen Grenzwert erreicht hatte. Das führte dazu, dass auch Nachträge mit kaum ins Gewicht fallenden Summen aufwendig nachgeprüft werden mussten. Bauunternehmer am Runden Tisch kritisierten diese Praxis scharf, da Nachträge häufig auch Jahre nach Abschluss und Abnahme des Bauwerkes noch nicht bearbeitet worden waren.

In Abstimmung mit dem BMVI hat die GDWS diese Kritik aufgenommen und einen Pilotversuch zur Beschleunigung von Vergaben und Nachträgen gestartet. Der Pilotversuch startete im Juli 2017 und wird zwei Jahre andauern. Für diesen Zeitraum sind die für den Bereich der Wasserstraßenneubauämter (WNA) geltenden Vergabegrenzen und Nachtragswertgrenzen für Bauleistungen (VOB/VOL) und freiberufliche Leistungen (VGV – früher als VOF bezeichnet) deutlich angehoben worden.

So stiegen die Wertgrenzen für die Zuständigkeit der WNA von 2,5 Mio. auf 5,225 Mio. Euro für Vergaben durch öffentliche Ausschreibungen bzw. offene Verfahren an. Für beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahme-wettbewerb und nicht offene Verfahren stiegen die Wertgrenzen sogar von 250.000 Euro auf 5,225 Mio. Euro. Lediglich für beschränkte Ausschreibungen ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergaben bleiben die bisherigen Wertgrenzen bestehen. 

Auch die Wertgrenzen für freiberufliche Leistungen wie Ingenieur- und Planungsleistungen wurden deutlich angehoben. So gelten für freihändige Vergaben und Verhandlungsverfahren nun 209.000 Euro statt bisher 50.000 Euro. Diese Erhöhung gilt auch für Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb bei vorliegender Marktübersicht.

Analog wurden auch die Wertgrenzen für die Zuständigkeit der WNA bei der Nachtragsbearbeitung angepasst. Bislang endete die Zuständigkeit der WNA bei einer Gesamtsumme der Nachträge bei 125.000 Euro. Nun liegt die Grenze bei 250.000 Euro. Für Nachträge, die bei Aufträgen anfallen, die durch beschränkte Ausschreibungsverfahren oder freie Vergaben zustande gekommen sind, gelten weiterhin die alten Wertgrenzen.

Nach zwei Jahren sollen die Erfahrungen mit den neuen Wertgrenzen evaluiert werden, bei positivem Ergebnis soll das Modell dann auch auf die Wasserstraßenämter übertragen werden.

„Die Anhebung der Wertgrenzen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir haben bereits erste positive Auswirkungen bei der Bearbeitung unserer eigenen Nachträge spüren können. Es zeigt sich aber auch, dass die WNA sich an die neugewonnenen Freiheiten erst wieder gewöhnen müssen“, kommentiert Wilhelm-Alfred Brüning, Klaas-Siemens-Stahlbau GmbH, Emden, der ebenfalls am Runden Tisch mitgewirkt hat, den Pilotversuch.

Ein anderes Mitglied des Runden Tisches, Thomas Groß, Geschäftsführer der Hülskens Wasserbau GmbH und Vorsitzender der Bundesfach-abteilung „Wasserbau“ beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie wünscht sich mehr  Mut des BMVI und der GDWS: „Die mit dem Pilotversuch begonnenen Maßnahmen sind positiv zu bewerten, greifen jedoch zu kurz. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter von vornherein in den Pilotversuch einbezogen worden wären, welche den Großteil der Baumaßnahmen der WSV umsetzen. Selbst unter der Maßgabe, dass der Pilotversuch positiv verläuft, wird das Ausrollen der neuen Freiheiten auf die komplette WSV noch lange dauern. Für einen sehr großen Teil der Ausführung gelten also zunächst noch die alten Regeln. “

In gemeinsamen Gesprächen haben die Bundesfachabteilung „Wasserbau“ beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der VBW verabredet, den Runden Tisch Anfang 2018 zusammen weiter zu führen. „Wir wollen die Kräfte bündeln und damit unseren Handlungsempfehlungen noch mehr Gehör verschaffen. Darüber hinaus haben wir weitere, neue Themen identifiziert, die wir zusammen bearbeiten wollen“, erklärt VBW-Geschäftsführer Marcel Lohbeck.

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